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EnEV 2014 / ErP
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  • Prüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gemäß WHG (Wasserhaushaltsgesetz)
  • Überwachung von Fachbetrieben nach WHG
  • Durchführung von Eignungsfeststellungsprüfungen
  • Gutachterliche Beratung des Anlagenbetreibers
  • Prüfung von Anlagen und Überwachung der Herstellung von Anlagen, die in technischen Zulassungsbescheiden genannt sind
  • Erstellung von Schadensgutachten bei Gewässerverunreinigungen und Störfällen
  • Gutachterliche Beratung zum Wasserrecht des Bundes und der Länder
  • Gutachterliche Beratung zum Baurecht des Bundes und der Länder
  • Mitwirkung bei der Vorbereitung von Behördenverfahren, Genehmigungsverfahren nach BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz)
  • Mitwirkung bei der Erstellung eines Anlagenkatasters nach AwSV (Verordnung
    über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen)
  • Erstellung eines allgemeinen Anlagenkonzeptes
  • Erstellung eines Protokolls für Abfüllplätze (Dienstleistungsangebot)


nähere Informationen, wie z.B. Namen und Adressen von Sachverständigen in Ihrer Nähe, erhalten Sie
im Internet unter der Adresse http://www.SwS-SV.de
per Mail mailto:SwS@SwS-SV.de,
per Post SWS, Schillerstraße 20, 79102 Freiburg
per Telefon 07 61 / 7 17 17
per Fax 07 61 / 7 37 73



Sachverständigenorganisation für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (SWS)  



Gemäß § 22 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAWS) vom 11. Februar 1994 für das Land Baden-Württemberg (GBI. S. 182) und Änderungsverordnung vom 29. November 1995 (GBI. S. 816) ist  

Herr Dipl. - Ing. Frank-Michael Frühauf
geboren am 25. September 1956  

als SACHVERSTÄNDIGER für die Fachbereiche   Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Heizölverbrauchertankanlagen  Überwachung von Fachbetrieben gemäß § 19 l WHG in Verbindung mit § 25 VAwS bestellt.  

Grundlage ist der Anerkennungsbescheid durch das Ministerium für Umwelt Baden-Württemberg, Az: BW 47-8933.11/5.  

Die Tätigkeit des Sachverständigen ist bundesweit statthaft. Die Bestellung erfolgt auf Widerruf.



Freiburg i.Br., den 8. Oktober 1997 Vorstand


Die hier abgedruckten Urkunden sind nur als Kopie zu sehen! Sie dienen der Information und sind nicht zur Vervielfältigung gedacht. Die Rechte liegen alle bei den jeweiligen Vereinen!