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Die ErP-Richtlinie bringt den Energieeffizienz-Ausweis für Heizungsanlagen

Für viele energie- und wasserverbrauchende Haushaltsgeräte gibt es bereits die einheitliche Energieeffizienzkennzeichnung. Jetzt kommt das Energieeffizienzlabel auch für Wärmeerzeuger, Warmwasserbereiter und Speicher.

Nach Verabschiedung durch die EU-Kommission müssen ab 26. September 2015 auch Produkte aus dem Bereich Heiztechnik das Energieeffizienzlabel entsprechend der ErP-Richtlinie (Energy-related Products) tragen. Das Label, das die Verbraucher zum Beispiel schon von Kühlschränken, Fernsehgeräten und Waschmaschinen kennen, ist dann auch für Wärmeerzeuger, Warmwasserbereiter, Speicher bzw. für komplette Heizungsanlagen Pflicht.

Europaweit einheitlich: Die Energieeffizienzkennzeichnung

Gesetzliche Grundlagen der Kennzeichnung sind Richtlinien und Verordnungen der EU, insbesondere die Energieverbrauchskennzeichnungsrichtlinie 2010/30/EU, kurz ErP-Richtlinie (Energy-related Products). Zunächst gilt die Kennzeichnungspflicht für Öl- und Gas-Heizgeräte, Kraft-Wärme-Kopplungs-Systeme, Wärmepumpen, Warmwasserbereiter sowie für komplette Anlagen.

Mehr Transparenz für Bauherren und Modernisierer

Die europaweit einheitliche Energieeffizienzkennzeichnung soll Bauherren und Modernisierern eine Vergleichsgrundlage und damit eine Entscheidungshilfe bieten, wenn sie eine neue Heizung anschaffen wollen. Auf Basis eines von der EU-Kommission festgelegten Berechnungsverfahrens wird die Energieeffizienz eines Wärmeerzeugers ermittelt. Dargestellt wird die Effizienz auf einer Skala von A++ bis G. Bei Warmwasserbereitern reicht die Skala von A bis G. Kombigeräte, die sowohl für die Raumheizung als auch zur Warmwasserbereitung eingesetzt werden, weisen die Einstufung für beide Anwendungen separat aus. Neben der Einteilung in Energieeffizienzklassen werden auf dem Label auch Angaben zur Leistung und Schallemission gemacht.